Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmen Sie selbst, wer Ihre rechtlichen Angelegenheiten regelt. So sichern Sie sich auch in schwierigen Situationen Ihre Selbstbestimmung.
Vorsorge
Vorsorge für Zeiten einer geistigen oder körperlichen Hilfebedürftigkeit zu treffen, ist eine wichtige Angelegenheit, die frühzeitig durchdacht sein will.
Bedenken Sie dabei, dass Ehegatten oder Kinder nur mit Vollmacht für Sie handeln können. Zudem vermeidet private Vorsorge die Einrichtung einer rechtlichen Betreuung.
Mit der Volljährigkeit ist jeder Mensch in Deutschland grundsätzlich geschäftsfähig und damit eigenverantwortlich, d.h. er kann sein Leben in allen Angelegenheiten selbstbestimmt regeln und gestalten.Krankheit, Behinderung oder Alter können jedoch dazu führen, dass Menschen in ihren rechtlichen Handlungsmöglichkeiten eingeschränkt oder sogar geschäftsunfähig sind. Diese Menschen bedürfen der Unterstützung und rechtlichen Vertretung.
Ein gesetzliches Vertretungsrecht ist für Ehegatten, Lebenspartner und Kinder in Deutschland aber nicht generell vorgesehen. Seit 01.01.2023 gibt es das Ehegattennotvertretungsrecht, welches für den Bereich der gesundheitlichen Entscheidungen befristet für max. 6 Monate den Ehe-oder Lebenspartner bevollmächtigt. Darüber hinaus greift diese Unterstützungsmöglichkeit nicht, deshalb gilt:
Benötigt ein erwachsener Mensch rechtliche Vertretung, kann dies nur über eine Vollmacht oder die gesetzliche Betreuerbestellung sichergestellt werden.
Selbstbestimmung sicherstellen mit Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung
Sie bestimmen in einer Vorsorgevollmacht, welche Vertrauensperson, wie Ehegatte, Lebenspartner, Kinder, welche rechtlichen Angelegenheiten für Sie auf welche Weise erledigen darf. Mit einer Betreuungsverfügung bestimmen Sie Ihren gesetzlichen Vertreter, der vom Gericht bestellt wird.
Wir beraten Sie gerne persönlich und kostenfrei zu den Themen Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung. Vereinbaren Sie einfach einen Termin unter der Telefonnummer: 02627 972980.
Zur Beratung gehört
- Aufklärung über die Bedeutung einer Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung
- Umfangreiches Informationsmaterial und Vordrucke der einzelnen Formulare
- Berücksichtigung individueller Fragestellungen und Anliegen


Wir beraten Sie, wie Sie einer gesetzlichen Betreuung vorsorglich zustimmen und festlegen können, welche Person Sie sich als Betreuer:in wünschen.

Sollten Sie einmal nicht mehr entscheiden können, gibt Ihre Patientenverfügung Ärzt:innen klare Orientierung, welche Behandlungen Sie wünschen – und welche nicht.